Verordnung:
Ergotherapie ist nur mit einer ärztlichen Verordnung möglich (Kinderarzt, praktischer Arzt, Kinder- und Jugendpsychiater oder Neuropädiater).
Zur Erstbegutachtung bringen Sie bitte eine Kopie des Verordnungsscheins mit für 10 Mal Ergotherapie zu je 60 Minuten.
Kassenergotherapeutin der NÖGKK:
Ich bin seit Herbst 2016 Kassentherapeutin der NÖGKK (volle Kostenübernahme) für Kinder und Jugendliche.
Wahlergotherapeutin (KFA;SVA;BVA....) mit Teilrefundierung durch Krankenkassen:
Für eine Teilrefundierung der Kosten durch ihre Krankenkasse lassen sie die ärztliche Verordnung chefärztlich bewilligen vor der ersten Therapieeinheit.
Kostenübernahme (ohne Gewähr!)
SVA: 50 Euro
BVA: 48 Euro
KVA: 46 Euro
Kosten bei Wahltherapie:
Der Stundensatz für Ergotherapie beträgt € 75,-.
Therapieeinheit:
Eine Einzeltherapiestunde entspricht 50 Minuten direkte Arbeit mit dem Klienten und 10 Minuten Dokumentation, Vor- und Nachbereitung.
Termine:
Termine erfolgen ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung.
Tel: 0699/11448828
Storno:
Sie können bis zu 24 Stunden vor Therapiebeginn kostenlos absagen.
Bei Erkrankung des Kindes/ Jugendlichen, auch kurz vor der Therapiestunde kommen keine Kosten auf sie zu, bringen sie bitte eine ärztliche Bestätigung mit.
Bei kurzfristigen nicht krankheitsbedingten Absagen innerhalb von 24 Stunden vor der Therapieeinheit, ist normalerweise die volle Stunde zu begleichen.
siehe auch
Kontakt:
0699/ 11448828