Praxis für Ergotherapie, Osteopathie und Physiotherapie

 

 

 

 

 

Datenschutz:

 

 

 

Die Dokumentation (Dokumentationspflicht -Dokumentation lt. MTD

 

Gesetz § 11a) / Berichte/ Rechnung/ Verordnung wird 10 Jahre (laut österreichischer Gesetzgebung MTD- Gesetz) gesichert verwahrt (in elektronischer und in Papierform).

 

Auskunft über Personen und Gesundheitsdaten erhält ohne weitere Zusage des Patienten ausschließlich der Verordner (Arzt) und die Versicherungsträger z.B NÖGKK, WGKK,KVA;BVA, SVA.

 

Eine Abrechnung mit der NÖGKK und anderen Gebietskrankenkassen erfolgt über Elda und ein gesichertes Softwaresystem Tabula ergo basic. Sie haben das Recht auf Einsicht in die Dokumentation.