Praxis für Ergotherapie, Osteopathie und Physiotherapie
Datenschutz:
Die Dokumentation (Dokumentationspflicht -Dokumentation lt. MTD
Gesetz § 11a) / Berichte/ Rechnung/ Verordnung wird 10 Jahre (laut österreichischer Gesetzgebung MTD- Gesetz) gesichert verwahrt (in elektronischer und in Papierform).
Auskunft über Personen und Gesundheitsdaten erhält ohne weitere Zusage des Patienten ausschließlich der Verordner (Arzt) und die Versicherungsträger z.B NÖGKK, WGKK,KVA;BVA, SVA.
Eine Abrechnung mit der NÖGKK und anderen Gebietskrankenkassen erfolgt über Elda und ein gesichertes Softwaresystem Tabula ergo basic. Sie haben das Recht auf Einsicht in die Dokumentation.